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Behindertenrechte: es gibt noch viel zu tun

 

2006 wurde in New York an der UNO-Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. 2008 trat das Abkommen in Kraft. 177 Staaten und die EU stimmten dem völkerrechtlichen Vertrag, der die bislang acht bestehenden Menschenrechtsabkommen ersetzt, mehr oder weniger zu. Die EU bestätigte das Abkommen formell. Menschen mit einer Behinderung wurden fortan nicht mehr als «krank» oder «Kranke» bezeichnet, sondern als gleichberechtigte Menschen, die eher durch die äusseren Umstände und Strukturen behindert werden.

Die Konvention betrifft ca. 650 Millionen Menschen. Die Schweiz folgte dem Abkommen als 144. Staat im Jahre 2014. Es ist eine Ergänzung zum bestehenden Schweizer Behindertenrecht. Bei der Umsetzung geht es primär darum, die äusseren Barrieren zu beseitigen, welche die autonome Lebensführung von Menschen mit Behinderung immer noch beeinträchtigen. Der Zugang zum öffentlichen Verkehr ist ein Bereich.

Wie sieht es nun heute konkret aus im Kanton Zürich? TIXI hat nachgefragt bei den Beauftragten der Stadt Zürich für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Von 2010 bis 2014 erklärte der Stadtrat die Gleichstellung zu einem Fokusthema. Während die VBZ auf einem guten Weg ist, die Fahrzeuge und Haltestellen behindertengerecht umzubauen, sieht es bei der SBB oder lokalen Verkehrsnetzen weniger optimistisch aus. Mittels Sensibilisierungskampagnen möchte man gerade kleinere Gemeinden, die die Kosten scheuen ermutigen, in Barrierefreiheit zu investieren. Welche Lebensbereiche es auch immer betrifft, es geht um die Sichtbarkeit. Menschen mit einer Behinderung müssen zuerst wahrgenommen werden in der Gesellschaft.

Hier kommen TIXI und andere Fahrdienste ins Spiel. Wir bringen unsere Fahrgäste nicht nur in Tagesheime oder zum Arzt, sondern an öffentliche Orte, an denen sie sichtbar werden. Erst dann wird auch sichtbar, wo es immer noch Hindernisse gibt.

Eine Studie, die von der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) in Auftrag gegeben wurde, beleuchtete verschiedene Lebensbereiche. Die abschliessende Frage: Setzt der Kanton Zürich die UNO-Behindertenrechtskonvention genügend um? Die Antwort: Nicht genügend! Sei es im Bereich Selbstbestimmtes Leben, Mobilität, Arbeit, Bildung, Wohnen oder Freizeit, überall berücksichtigen der Kanton und die Gemeinden noch zu wenig die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Es beginnt als Beispiel bei der Zugänglichkeit von öffentlichen Bauten, der nötigen Infrastruktur an Arbeitsplätzen, einer hindernisfreien Kommunikation für verschiedene Personengruppen oder dem Zugang zu Freizeitangeboten oder Weiterbildungen. Die Studie formulierte daraus resultierend Empfehlungen wie als Beispiel, dass eine kantonale Verwaltungsstelle aufgebaut und finanziert werden soll, welche über die finanziellen Mittel und Kompetenzen verfügt, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu koordinieren.

Dies allein genügt aber noch nicht. Angebote wie der Fahrdienst von TIXI und viele andere Initiativen von Behindertenorganisationen setzen sich für Teilbereiche ein und tragen dazu bei, dass dort Lücken gefüllt werden, wo noch Schranken existieren. Sichtbare und unsichtbare Schranken. Denn Gleichstellung passiert nicht auf einem Papier, sondern beginnt in den Köpfen der Menschen und endet dort, wo Menschen mit einer Behinderung ihr Leben möglichst autonom und selbstbestimmt leben können.

Von Daniel Stutz

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