Erbschaften und Legate
Sinnvolles tun – über das Leben hinaus
- Letzte Dinge regeln
- Selbstbestimmt bleiben
- Spuren hinterlassen
Sinnvolles tun – über das Leben hinaus
«Was wird sein, wenn ich meine Urteilsfähigkeit verliere oder einmal nicht mehr bin? Was geschieht mit meinem Vermögen?»
Denken Sie schon heute an morgen und schaffen Sie Klarheit für sich und Ihre Liebsten. Falls Sie über das eigene Ende hinaus Gutes bewirken wollen und einer gemeinnützigen Organisation wie TIXI etwas vermachen möchten, können Sie Ihre Wünsche in einem Testament rechtsgültig festhalten.
Mit einem Testament schaffen Sie klare Verhältnisse. Sie bestimmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, wem Sie wie viel von Ihrem Hab und Gut vermachen wollen. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Besitz nach Ihrer Vorstellung an Ihre Nächsten und Liebsten weiterzugeben und sich darüber hinaus für Ihre Ideale und Werte einzusetzen.
Mit einer Patientenverfügung können Sie regeln, wie Sie medizinisch behandelt werden wollen. Sie stellen damit sicher, dass Ihr Wille als Patientin oder Patient berücksichtigt wird, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr ausdrücken können. Beim Verfassen einer Patientenverfügung müssen Sie urteilsfähig sein.
Mit dem Vorsorgeauftrag ist es Ihnen möglich, Ihren Willen im Fall der Urteilsunfähigkeit rechtzeitig festzuhalten und eine nahestehende Person oder Institution für die Regelung Ihrer Angelegenheiten zu beauftragen.
Bei einem Todesfall haben Ihre Liebsten innert kurzer Zeit viele administrative Angelegenheiten zu erledigen und Entscheidungen zu fällen. Entlasten Sie Ihre Angehörigen, indem Sie Ihre Wünsche festhalten und die wichtigsten Dokumente geordnet hinterlassen.
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Für ein Vermächtnis zugunsten TIXI schreiben Sie bitte ein rechtsgültiges Testament. Sie können dabei zwischen einer Erbschaft und einem Legat wählen. Bei einer Erbschaft geht ein von Ihnen festgelegter Prozentsatz Ihres Vermögens an eine Person oder Organisation. Bei einem Legat legen Sie einen fixen Betrag fest, den Sie vererben möchten – zum Beispiel 5’000 Franken.
Nein, das müssen Sie nicht. Wichtig ist, dass Ihr Testament rechtsgültig verfasst und sicher aufbewahrt wird, so dass es nach Ihrem Tod gefunden werden kann.
Der oder die Testamentsvollstrecker:in wird TIXI über Ihre Erbschaft oder Ihr Legat in Kenntniss setzen und die Abwicklung in den Wege leiten.
Nein, es gibt keine Verpflichtung dazu. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, dass im Falle Ihres Urteilsverlustes oder Todes Ihr Wille berücksichtigt wird, empfiehlt sich die Erstellung einer Patientenverfügung, eines Vorsorgeauftrags und einer Anordnung im Todesfall.