Vier Arten der Beistandschaft
Damit ein Beistand das Selbstbestimmungsrecht nicht unnötig einschränkt, werden dessen Handlungsmöglichkeiten genau definiert. Es gibt vier Varianten der Beistandschaft, je nach Ursache und Schutzbedürftigkeit. Auch eine Kombination ist möglich.
Wie kommt man zu einem Beistand?
Die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kann eine Beistandschaft entweder von Amtes wegen oder auf Antrag der betroffenen Person oder ihrem Umfeld prüfen und anordnen.
Nach dem Grundsatz «So viel wie nötig, so wenig wie möglich», wird in der Folge definiert, in welchen Bereichen Hilfsbedürftigkeit besteht. Dies kann sowohl administrative, finanzielle als auch persönliche Bereiche abdecken.
Zur Infoseite Kindes- und Erwachsenenschutz des Kanton Zürich