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Informationen zur Beistandschaft

Wer für den Alltag wichtige Tätigkeiten nicht mehr selbst bewerkstelligen kann und weder durch das Umfeld noch gemeinnützige Organisationen die nötige Unterstützung erfährt, kann eine Beistandschaft erhalten. Dafür gibt es massgeschneiderte Varianten.

Ratgeber

Grafik 4 Arten der Beistanschaft

Vier Arten der Beistandschaft

Damit ein Beistand das Selbstbestimmungsrecht nicht unnötig einschränkt, werden dessen Handlungsmöglichkeiten genau definiert. Es gibt vier Varianten der Beistandschaft, je nach Ursache und Schutzbedürftigkeit. Auch eine Kombination ist möglich.

Wie kommt man zu einem Beistand?

Die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kann eine Beistandschaft entweder von Amtes wegen oder auf Antrag der betroffenen Person oder ihrem Umfeld prüfen und anordnen.

Nach dem Grundsatz «So viel wie nötig, so wenig wie möglich», wird in der Folge definiert, in welchen Bereichen Hilfsbedürftigkeit besteht. Dies kann sowohl administrative, finanzielle als auch persönliche Bereiche abdecken.
Zur Infoseite Kindes- und Erwachsenenschutz des Kanton Zürich

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