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Was macht die Stiftung ProMobil?

Die Stiftung ProMobil wurde vom Kanton Zürich ins Leben gerufen. Sie unterstützt Menschen mit eingeschränkter Mobilität, indem sie ihnen Fahrtgutscheine zur Verfügung stellt. ProMobil ergänzt den öffentlichen Verkehr und verhilft zu mehr mobiler Selbstbestimmung.

Ratgeber

Eine Frau steigt in ein TIXI Fahrzeug ein. Die Fahrerin hilft ihr dabei.

ProMobil hat Verträge mit etwa 600 gemeinnützigen Fahrdiensten und kommerziellen Taxiunternehmen im Kanton Zürich. Auch TIXI Zürich fährt Mitglieder von ProMobil.

Wenn der öffentliche Verkehr keine Option ist

Die Stiftung wird vom Kantonalen Sozialamt finanziert. Ihr Angebot dient als Ergänzung oder Ersatz zum öffentlichen Verkehr für Personen, für die dieser nicht vollständig zugänglich ist. Die Stiftung ermöglicht es Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sich freier zu bewegen und am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Fahrten zu Arztterminen oder zur Arbeit werden von anderen Stellen bezahlt.

Wie melde ich mich für ProMobil an?

  1. Überprüfen Sie, ob Sie die Bedingungen für das ProMobil-Angebot erfüllen.
    https://promobil.ch/#unterstutzung
  2. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, füllen Sie das Antragsformular aus. Senden Sie es zusammen mit einem ärztlichen Attest über die Beeinträchtigung, einem Foto und Ihrer Steuer- oder Zusatzleistungsbescheinigung an Pro Senectute Kanton Zürich.
    https://promobil.ch/docs/antragsformular_prosenectute.pdf
  3. Sobald Sie als Mitglied aufgenommen wurden und Ihren ProMobil-Ausweis erhalten haben, können Sie Fahrten mit TIXI Zürich oder anderen Fahrdiensten starten.
  4. Wichtig: Sagen Sie bei der Bestellung und beim Einsteigen, dass es sich um eine ProMobil-Fahrt handelt und geben Sie pro Fahrt eine ProMobil-Karte ab. Nur so kann TIXI die Fahrt korrekt abrechnen.
  5. Abrechnung: Die Fahrten werden monatlich von ProMobil abgerechnet. Es wird ein Grundtarif von 4.60 Franken plus 15 % Selbstbehalt berechnet.
  6. Ein Mitglied kann jährlich für bis zu 4000 Franken Fahrten in Anspruch nehmen.

Gut zu wissen:

Einige Gemeinden wie Fällanden, Dübendorf, Hochfelden, Neerach, Niederglatt, Wallisellen und die Stadt Zürich übernehmen den Selbstbehalt für ihre Einwohner:innen, die ProMobil nutzen.

Fahrten ausserhalb des Kantons Zürich sind generell nicht erlaubt, können aber genehmigt werden. Mit ProMobil-Karten kann kein Trinkgeld gegeben werden.

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